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EU AI Act im August 2026: Was jetzt wirklich gilt

Der 2. August 2026 war eine Transparenzschwelle, nicht der Tag, an dem der gesamte AI Act scharf gestellt wurde. Hier sind der neue Kalender, die Bußgelder und eine praktische Checkliste.

EU AI Act im August 2026: Was jetzt wirklich gilt

Der 2. August war nicht der Stichtag, den die meisten Folien versprachen

Am 2. August 2026 hat der EU AI Act eine echte Schwelle überschritten, aber eine deutlich schmalere, als viele Compliance-Präsentationen vor einem Jahr vorhersagten. In Anwendung getreten sind an diesem Tag die Transparenzpflichten aus Artikel 50: Nutzern sagen, wenn sie mit einem Chatbot sprechen, KI-generierte Inhalte so kennzeichnen, dass andere Systeme sie als solche erkennen können, und Deepfakes labeln. Die Durchsetzungsinstrumente für General-Purpose-AI-Modelle wurden am selben Tag aktiv. Die Checkliste von Digital Applied zeigt Schritt für Schritt, was das für Teams bedeutet, die KI-gestützte Inhalte veröffentlichen.

Was am 2. August nicht passiert ist, ist der Teil, den man verinnerlichen sollte: Das schwere Hochrisiko-Regime wurde nicht scharf gestellt.

Was der Digital Omnibus geändert hat

Das Digital-Omnibus-Paket wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 27. Juli in Kraft. Wie Gibson Dunn erläutert, verschiebt es die Pflichten für Hochrisiko-Systeme aus Anhang III (etwa Recruiting, Kreditscoring, biometrische Anwendungen) auf den 2. Dezember 2027 und die Pflichten für in Produkte eingebettete KI nach Anhang I auf den 2. August 2028.

Ein weiteres Datum ist für alle relevant, die generierte Medien ausliefern: Lösungen zur Kennzeichnung künstlicher Inhalte, Watermarking eingeschlossen, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, konform zu werden.

Der Arbeitskalender sieht jetzt so aus:

  • 2. August 2026: Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten; die GPAI-Durchsetzung ist aktiv.
  • 2. Dezember 2026: Kennzeichnungslösungen für künstliche Inhalte müssen konform sein.
  • 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III greifen.
  • 2. August 2028: Eingebettete Systeme nach Anhang I folgen.

Die Bußgelder sind darauf ausgelegt, ernst genommen zu werden

Die Sanktionsstruktur hat drei Stufen. Verbotene Praktiken kosten bis zu 35 Millionen EUR oder 7% des weltweiten Umsatzes. Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten erreichen 15 Millionen EUR oder 3%. Selbst falsche Angaben gegenüber Behörden können bis zu 7,5 Millionen EUR oder 1% kosten. Das sind keine symbolischen Zahlen; sie sind so kalibriert, dass Transparenz billiger ist als die Alternative.

Kein EU-Büro heißt nicht keine EU-Betroffenheit

Die Verordnung reicht über die Grenzen der Union hinaus. Berührt der Output eines Systems die EU in relevanter Weise, kann das Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen. Ein Support-Chatbot, der aus Istanbul betrieben wird und Kunden in München bedient, gehört zu diesem Gespräch, ganz gleich, ob im Organigramm jemand in Europa sitzt.

Was in diesem Quartal zu tun ist

Da wir bei Clodron von İzmir und Berlin aus täglich mit türkischen und deutschen Kunden arbeiten, halten wir die praktische Liste kurz:

  1. Chatbots offenlegen. Überall dort, wo eine KI mit Kunden spricht, gehört das klar ins Interface. Das ist jetzt geltendes Recht, keine Zukunftspflicht.
  2. Generierte Medien kennzeichnen. Produziert die Marketing-Pipeline KI-Bilder oder Videos, muss der Output eine maschinenlesbare Kennzeichnung tragen, und man sollte wissen, welches Werkzeug sie setzt.
  3. In Lieferantenverträge schreiben. Jeden KI-Anbieter fragen, wie sein Output gekennzeichnet wird und welche Dokumentation er liefert. Dessen Frist im Dezember 2026 ist die eigene Abhängigkeit.
  4. Den Kalender auf die Roadmap legen. Kann etwas im eigenen Portfolio unter Anhang III fallen, ist der 2. Dezember 2027 das Datum. Verschoben heißt nicht gestrichen.

Transparenz jetzt einzubauen ist billig, sie unter Aufsicht nachzurüsten teuer. Das ist die eigentliche Botschaft des August 2026.